Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist das höchste Verfassungsorgan in Österreich und gilt als Hüter der Verfassung. Er wurde im Jahr 1920 aufgrund der Bundesverfassungsgesetze von 1920 und 1929 eingerichtet. Der VfGH hat seinen Sitz in Wien.
Die Hauptaufgabe des Verfassungsgerichtshofs besteht darin, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen sowie die Verfassungskonformität von Akten der Vollziehung zu überprüfen. Der VfGH kann daher Rechtsakte oder Rechtsnormen außer Kraft setzen oder für verfassungswidrig erklären. Zudem entscheidet der Verfassungsgerichtshof über die Verfassungsklage und überprüft, ob Grundrechte verletzt wurden.
Der Verfassungsgerichtshof besteht aus insgesamt 14 Mitgliedern, die für zwölf Jahre ernannt werden. Das Gremium setzt sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, acht weiteren Mitgliedern und drei Ersatzmitgliedern zusammen. Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden von der Bundesregierung, dem Nationalrat und dem Bundesrat gemeinsam ernannt.
Der VfGH kann auf Antrag des Bundespräsidenten, der Bundesregierung, eines Drittels der Nationalratsabgeordneten, eines Viertels der Bundesräte oder von einer betroffenen Partei angerufen werden. Die Entscheidungen des VfGH sind bindend und haben höchste Rechtskraft.
Der Verfassungsgerichtshof in Österreich hat eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der verfassungsmäßigen Ordnung und der Grundrechte. Er trägt zur Rechtsstaatlichkeit und zur Kontrolle der Legislative und Exekutive bei.
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